Aktuelles

Weinabend im Kirchgarten am 28.8.2022 und Sommerfest des TV 1888 Königstädten am 10.9.2022

Weinabend im Kirchgarten der ev. Kirche

Am 28. August von 17 - 20 Uhr werden wieder süffige Weine und leckere Kleinigkeiten
zum Essen vom TVK angeboten. Dieses Jahr können Sie sich endlich wieder mit Freunden
und Bekannten zum allseits beliebten Weinabend in Königstädten treffen.
Die Veranstaltung findet in diesem Jahr im schönen Ambiente des Gartens der
evangelischen Kirche statt. Wir freuen uns, wenn viele Vereinsmitglieder kommen würden und ihre Freunde und
Bekannten mitbringen.

Sommerfest des TV 1888 Königstädten am 10.9.2022 auf dem Sportgelände des TV 1888 Königstädten an der Stockstraße

Am 10.9.2022  findet das Sommerfest des TV 1888 Königstädten auf dem Sportgelände des TV 1888 Königstädten an der Stockstraße statt.  Die Veranstaltung beginnt um 13.00 Uhr mit der Ehrung der Jubilare aus den Jahren 2020, 2021 und 2022. Anschließend stellen die Abteilungen ihre Sportangebote vor und bieten auch Schnuppertraining an. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

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Seit dem 2.4.2022 0 Uhr gelten neue Regeln für unseren Sportbetrieb

Die neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen tritt am 2. April in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) 

 

entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.

 

Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht daher den Sportvereinen und -organisationen frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.

Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022.

Sollte sich die Verordnungslage ändern, werden wir Sie umgehend informieren.

 

Die CoBaSchuV enthält nur noch Empfehlungen zu situationsangepassten Maßnahmen in Bezug auf Zuschauerzahlen, Maskenpflicht oder Negativnachweisen.

Wir empfehlen aber weiterhin in Innenräumen das Tragen von Masken beim Betreten der Sporthallen, es ist jedoch keine Pflicht und bleibt den Teilnehmern an den Übungsstunden selbst überlassen.

 

 

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Betreten der Geschäftsstelle nur mit FFP2 Maske oder medizinischer Schutzmaske.

 

Bleiben Sie gesund!!

Für den geschäftsführenden Vorstand

Erhard Greulach, Peter Tropsch, Arthur Lutz

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